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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18   

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https://dejure.org/2022,3531
OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18 (https://dejure.org/2022,3531)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2022 - 10 N 76.18 (https://dejure.org/2022,3531)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 10 N 76.18 (https://dejure.org/2022,3531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 5 BauO BB 2018, § 6 Abs 8 S 1 Nr 1 BauO BB 2018, § 47 Abs 2 BauO BB 2018, § 5 Abs 3 S 1 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Verletzung des Abstandsflächenrechts sowie eine Grenzverletzung durch ein Gartenhaus auf dem Grundstück des Beigeladenen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 5 BauO BB 2018, § 6 Abs 8 S 1 Nr 1 BauO BB 2018, § 47 Abs 2 BauO BB 2018, § ... 5 Abs 3 S 1 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 104 Abs 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 154 Abs 3 VwGO, § 288 Abs 1 ZPO, § 86 Abs 3 VwGo, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 138 Abs 3 ZPO, § 155 Abs 4 VwGO, § 162 Abs 3 VwGO, § 173 S 1 VwGO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, Verletzung des Abstandsflächen-rechts sowie eine Grenzverletzung durch ein Gartenhaus auf dem Grundstück des Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung als Aufenthaltsraum? Hypothetische Umbaumaßnahmen zählen nicht!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18
    Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (zum Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Klagevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - BVerwG 8 B 7.12 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 10 N 57.17

    Baurechtliche Ordnungsverfügung auf vollständige Beseitigung eines illegalen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18
    Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn dargelegt wird, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichnete Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 10 N 57.17 -, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 10 N 21.14

    Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im faktischen Mischgebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18
    Derartige Schwierigkeiten sind dann gegeben, wenn die Rechtssache überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich diese auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall entscheidungserheblich sind, wobei zur Darlegung des Zulassungsgrundes erforderlich ist, dass die Fragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, konkret bezeichnet werden und erläutert wird, worin die besondere Schwierigkeit besteht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2017 - OVG 10 N 21.14 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 10 N 68.20

    Klage einer Dritten gegen eine Baugenehmigung; Abstandsflächen; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2020 - OVG 10 N 68/20 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - BvR 2011/10 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ferienanlage; Sicherung der verkehrsmäßigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2017 - OVG 10 N 49.13 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
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